Häufige Fragen (FAQs)
Projektförderung:
Kirchengemeinden, Dekanatsverbände und Initiativen in der Erzdiözese Freiburg, kirchliche Stiftungen, Vereine und Verbände.
Einzelfallhilfen:
Antragstellung über Dritte in der Erzdiözese Freiburg (z.B. Caritassozialdienste (CSD) oder Seelsorgeeinheiten); nicht durch Privatpersonen selbst.
Pro Person / Projekt kann nur einmalig ein Antrag beim Zukunftsfonds gestellt werden.
Projekte:
Soziale, mildtätige Projekte für Menschen in Not, Gesundheit, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe.
Eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von 10 - 20 % am Projekt wird vorausgesetzt.
Projekte müssen mindestens drei Förderkriterien erfüllen:
- Option für die Menschen am Rand der Gesellschaft. Das Projekt lindert die Not von Menschen, die am Rand der Kirche und Gesellschaft stehen.
- Sorge für „unser gemeinsames Haus“. Das Projekt setzt sich für den nachhaltigen Schutz der Schöpfung und seiner Geschöpfe ein.
- Zukunftsorientierung Das Projekt ist zukunftsorientiert und erprobt neue Perspektiven und Wege für das kirchliche Handeln.
- Wertevermittlung Das Projekt vermittelt überzeigend, glaubwürdig und konkret christliche Werte wie Glaube, Nächstenliebe und Gemeinschaft.
- Innovationscharakter Das Projekt lässt Innovation, Fantasie, Originalität und Ideenreichtum erkennen.
- Netzwerkbildung Das Projekt knüpft an bestehende Netzwerke an oder fördert die Netzwerkbildung.
- Ehrenamtlichkeit Das Projekt ermöglicht und fördert ehrenamtliches Engagement.
- Multiplizierbarkeit Die Projektidee ist multiplizierbar und hat zukunftsweisende Vorbildcharakter.
- Weltkirchlichkeit Das Projekt fördert weltkirchliche Vernetzung und/ oder widmet sich weltkirchlichen Aufgaben und Herausforderungen.
- Einsatz und Förderung der Ökumene Das Projekt basiert auf ökumenischer Zusammenarbeit oder fördert dieselbe.
- Bildungspolitisches Engagement Das Projekt fokussiert bildungspolitische Aufgaben und Herausforderungen in der Gesellschaft.
Einzelfallhilfen:
- Unterstützung in akuten Not- und Krisensituationen, wenn ein dringender materieller, finanzieller oder gesundheitlicher Hilfebedarf besteht – etwa bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, familiären Schicksalsschlägen, drohender Obdachlosigkeit oder fehlender staatlicher Hilfe – einschließlich notwendiger Anschaffungen, medizinischer Hilfsmittel sowie Sicherung von Wohnen, Energie, Mobilität und Bildungsangeboten für Kinder.
- Die Notlage ist unverschuldet entstanden.
- Es muss sichergestellt werden, dass alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, bevor ergänzende Hilfen in Anspruch genommen werden.
- Die Inanspruchnahme von Einzelfallhilfen setzt die aktive Mitwirkung der antragstellenden Personen voraus, insbesondere die nachvollziehbare Ausschöpfung vorrangiger Hilfen, einen im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegenden Eigenbeitrag sowie die Bereitschaft, an Maßnahmen mitzuwirken, die ihre Lebenssituation langfristig stabilisieren und verbessern.
Allgemein gilt:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung trifft der Erzbischof zeitnah.
- Die Fördermittel des Zukunftsfonds dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
- Geförderte Anschaffungen müssen notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein; es sind stets kostengünstige Lösungen zu wählen und Preisvergleiche bzw. sparsame Alternativen zu berücksichtigen.
Projekte:
- Laufende Personal- und Sachkosten bestehender Einrichtungen die dauerhaft auf Drittmittel angewiesen sind.
- Projekte, die staatliche Aufgaben erfüllen.
- Der Antrag wurde gestellt, nachdem die finanzielle Verpflichtung bereits erfüllt wurde. Eine nachträgliche Beantragung ist laut den Richtlinien des Zukunftsfonds nicht vorgesehen.
Einzelfallhilfen:
- Staatliche Hilfen müssen immer zuerst geprüft und genutzt werden.
- Keine Darlehen, nur direkte finanzielle Hilfen.
Förderanträge können jederzeit formlos eingereicht werden. Wir empfehlen jedoch, die folgende Vorgehensweise zu beachten:
Schritt 1: Unverbindliche Voranfrage
- Kontaktaufnahme von der antragstellenden Organisation per E-Mail oder Telefon, z. B. mit kurzer Schilderung des Bedarfs.
- Erste Einschätzung durch die Initiative wertvolle Zukunft, ob grundsätzlich gefördert werden kann.
Schritt 2: Antragstellung
Nach positiver Vorprüfung: Einreichen der vollständigen Unterlagen per E-Mail.
Projekte:
- Kurzbeschreibung des Projekts und der Ziele, Zielgruppe, Ablauf/Zeitplan, Wirkung, Finanzierungsplan
- mind. zwei Kostenvoranschläge / Angebote.
- Angabe der beantragten Fördersumme (max. 10.000 Euro) mit Begründung
Einzelfallhilfen:
- Nachweis der Bedürftigkeit (z.B. offene Rechnungen, aktuelle Gehaltsabrechnung), Haushaltsplan
- Begründung der Förderwürdigkeit und nachvollziehbare Begründung, dass keine vorrangige staatliche, familiäre oder anderweitige Unterstützung möglich ist und der Antragsteller alles versucht hat (z.B. Ratenzahlung) sein Problem selbstständig zu lösen.
- Bei Neuanschaffungen: mind. zwei Kostenvoranschläge / Angebote.
- Angabe der beantragten Fördersumme mit Begründung.
Schritt 3: Bearbeitung & Bescheid
- Die Initiative wertvolle Zukunft prüft den Antrag zügig und meldet sich bei Rückfragen.
- Entscheidung und Information über Zu- oder Absage, ggf. Kürzung des Förderbetrags.
- Die Einzelfallhilfe über die antragstellenden Institutionen (Caritassozialdienste oder Seelsorgeeinheiten)
- Die Projektförderung erfolgt in einer Gesamtauszahlung.
- Eine zeitnahe Verwendung der bewilligten Mittel wird vorausgesetzt.
- Wird das Geld nicht zeitnah verwendet, muss es zurückerstattet oder eine schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Rückzahlungen erfolgen in folgenden Fällen:
- Projekt wird nicht durchgeführt
- Die Mittel können nicht weitergeleitet werden
- Der Verwendungszweck entfällt
- Missachtung der Förderbedingungen
- Fördermittel, die nicht zweckentsprechend verwendet oder zu lange liegen gelassen werden, gelten als nicht verwendet
Der Verwendungsnachweis ist üblich, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu dokumentieren. Er ist mit Belegen spätestens 3 Monate nach Erhalt der Mittel per E-Mail einzureichen.
Projekte:
- Einreichung des Verwendungsnachweises mit Belegen mit Belegliste
- Sachbericht (Nachvollziehbare kurze Darstellung, inwieweit das geförderte Projekt wie geplant umgesetzt wurde und was mit den Fördermitteln konkret erreicht wurde)
Einzelfallhilfen:
- Einreichung des Verwendungsnachweises mit Beleg(en).
- Bei der Projektförderung ist ein Hinweis und – falls möglich – das Verlinken zur „Initiative wertvolle Zukunft“ auf Ihrer Website Pflicht.
- Bei der Einzelfallhilfe übernimmt dies der lokale Caritassozialdienst oder die antragstellende Organisation.
- Ein Nachweis der Veröffentlichung ist uns zeitnah per E-Mail zu übermitteln.
- Textvorlagen und unser Logo finden Sie hier:
